Bundesbeiträge.
Bundesbeiträge. Finanzielle Unterstützung auf eidgenössische Abschlüsse.
Weshalb Bundesbeiträge?
Weiterbildung wird in der Schweiz gezielt vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung gefördert. Mit den Bundesbeiträgen können Teilnehmende an vorbereitenden Kursen für eidgenössische Prüfungen einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückerhalten. Dieses Förderinstrument stärkt die Chancengleichheit und macht qualifizierte Bildung auch finanziell zugänglich.
Welche Weiterbildungen werden vom Bund finanziell unterstützt?
Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kursgebühren für vorbereitende Lehrgänge auf eidgenössische Prüfungen – etwa den eidgenössischen Fachausweis. Für die Berechnung der Subvention gelten festgelegte Obergrenzen bis zu CHF 9’500 für eidgenössische Berufsprüfungen und bis zu CHF 10’500 für höhere Fachprüfungen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Absolvierung der Prüfung – unabhängig vom Resultat.
Vorteile der Bundesbeiträge.
- Rückerstattung von bis zu 50 Prozent der Kurskosten.
- Förderung von eidgenössisch anerkannten Abschlüssen wie dem eidgenössischen Fachausweis oder der Höheren Fachprüfung.
- Finanzielle Entlastung während oder nach der Weiterbildung.
- Gleiche Bedingungen für alle Kursteilnehmenden.
- Auszahlung der Bundesbeiträge nach der eidgenössischen Prüfung.
Diese Bildungsgänge der Benedict und BBS/BVS profitieren von Bundesbeiträgen.
Voraussetzungen für den Erhalt von Bundesbeiträgen.
- Eidgenössische Prüfung: Der Lehrgang muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, zum Beispiel auf die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis.
- Meldeliste: Der Lehrgang muss im Jahr seiner Durchführung auf der offiziellen Meldeliste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aufgeführt sein.
- Vorfinanzierung: Die Kursgebühren werden von den Teilnehmenden zunächst selbst bezahlt. Der Bund überweist seinen Beitrag – in der Regel 50 Prozent der Kurskosten bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag – nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung.
- Prüfungsantritt: Die eidgenössische Prüfung muss abgelegt werden; das Bestehen ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt der Bundesbeiträge.
- Wohnsitz: Die Absolventinnen und Absolventen müssen ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Häufig gestellte Fragen zu den Bundesbeiträgen.
Was sind Bundesbeiträge?
Bundesbeiträge sind staatliche Fördergelder, mit denen der Bund Teilnehmende an vorbereitenden Lehrgängen für eidgenössische Prüfungen finanziell unterstützt. Nach der Prüfung werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten rückerstattet.
Welche Weiterbildungen werden unterstützt?
Bundesbeiträge gelten für Lehrgänge, die auf eine eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) oder eine höhere Fachprüfung (HFP) vorbereiten. Entscheidend ist, dass der Kurs auf der offiziellen Meldeliste des SBFI aufgeführt ist.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kurskosten. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’500 für Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und CHF 10’500 für höhere Fachprüfungen (HFP).
Wann werden die Bundesbeiträge ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der eidgenössischen Prüfung direkt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Das Bestehen der Prüfung ist keine Voraussetzung für die Rückerstattung.
Wer kann Bundesbeiträge beantragen?
Anspruchsberechtigt sind volljährige Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz, die eine eidgenössische Prüfung absolvieren und die Kurskosten im Voraus selbst bezahlt haben.
Wie wird das Gesuch eingereicht?
Das Gesuch um Rückerstattung wird nach der Prüfung online über das SBFI-Portal eingereicht. Benötigt werden Zahlungsnachweise der Kurskosten und die Bestätigung der Prüfungszulassung.
E-Mail: bundesbeitraege@sdbb.ch
Online-Portal: https://feds.eiam.admin.ch/app/home
Welche Lehrgänge der Benedict Schulen sind förderfähig?
Viele Lehrgänge der Benedict Schulen und der BBS/BVS Business School bereiten auf eidgenössische Prüfungen vor und erfüllen die Voraussetzungen für Bundesbeiträge. Die Bildungsberatung informiert über alle förderfähigen Angebote.